Veröffentlichung der geänderten Versorgungsbedingungen für die Wärmelieferung im Versorgungsgebiet „Blumenkarrée“

 

Sehr geehrte Wärrmekunden, bekanntermaßen sahen wir uns veranlasst, die seit Jahren gültigen Wärmelieferverträge aufzukündigen und Ihnen neue Verträge in Verbindung mit überarbeiteten Versorgungsbedingungen anzubieten. Letztere können Sie auf dieser Seite aufrufen.

Um sich die ab dem 01.05. 23 im Versorgungsgebiet geltenden Versorgungsbedingungen (im weiteren auch „V.B.“ benannt) anzeigen zu lassen, klicken Sie bitte auf das folgende grüne Feld.

Hinweis: Da von einigen wenigen Kunden mitgeteilt wurde, dass sie den Wärmeliefervertrag nicht akzeptieren würden, weil aus Ihrer persönlichen Sicht der Wert Wo (das Basis-Wärmemarktelement) in den Versorgungsbedingungen vom 01.05.23 nicht ausreichend erklärt wäre, haben wir die V.B. in diesem Punkt überarbeitet und allen Kunden bereits in Papierform zugestellt.  

Die ab dem 01.06.23 gültige Textfassung können Sie ebenfalls durch „draufklicken“ aufrufen:

Die auf dieser Seite veröffentlichen Versorgungsbedingungen sind inhaltlich identisch mit den Bedingungen, die allen Kunden in schriftlicher Form bereits mitgeteilt wurden.